Häufig gestellte Fragen zum Medizinrecht im Überblick

Hier finden Sie umfassende Antworten auf häufige Fragen zu Themen wie Behandlungsfehlern, Schadensersatz und Patientenrechten – einfach und verständlich erklärt.

Allgemein

Das Medizinrecht regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten, Patienten und medizinischen Einrichtungen. Es schützt Patienten vor Fehlbehandlungen und stellt sicher, dass ihre Ansprüche geltend gemacht werden können.

Als Patient haben Sie das Recht auf eine fachgerechte Behandlung, umfassende Aufklärung über Risiken und Alternativen sowie auf Einsicht in Ihre Patientenakte.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Behandlung fehlerhaft war oder Ihre Rechte verletzt wurden, sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Ansprüche zu prüfen.

Unsere Arbeitsgemeinschaft vermittelt Ihnen kostenfrei einen spezialisierten Juristen, der sich für Ihre Interessen einsetzt.

Verfahrensablauf

Der Ablauf beginnt mit der Prüfung Ihres Falls und dem Sammeln von wichtigen Informationen. Danach erfolgt die außergerichtliche Klärung. Falls keine Einigung erzielt wird, kann ein Gerichtsverfahren notwendig sein.

Wichtige Unterlagen sind Ihre Patientenakte, ärztliche Gutachten und Rechnungen. Diese Dokumente helfen, den Sachverhalt zu klären und Ihre Ansprüche zu belegen.

Die Dauer variiert. Außergerichtliche Einigungen können einige Wochen bis Monate dauern, während Gerichtsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen können.

Wenn die Gegenseite nicht kooperiert, kann der Fall vor Gericht gebracht werden. Ein erfahrener Anwalt hilft Ihnen, Ihre Rechte auch in schwierigen Situationen durchzusetzen.

Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder medizinisches Personal nicht nach dem geltenden fachlichen Standard arbeitet, was zu einem Schaden beim Patienten führt.

Dazu zählen z.B.  fehlerhafte Hüftoperationen, eine verspätete Sectio oder das Verschreiben falscher Medikamente.

Mit Ihrer Patientenakte und einem unabhängigen medizinischen Gutachten können Sie belegen, ob ein Fehler vorliegt.

Wir vermitteln Ihnen spezialisierte Juristen, die Ihre Rechte vertreten und Ihren Anspruch durchsetzen.

Aufklärungsfehler

Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn der Arzt den Patienten nicht ausreichend über Risiken, Alternativen oder den Ablauf einer Behandlung informiert.

Die Aufklärung muss verständlich und rechtzeitig erfolgen. Fehlen wichtige Informationen oder wurde der Eingriff nicht klar erläutert, kann ein Fehler vorliegen.

Ja, ein Aufklärungsfehler kann eine Grundlage für Schadensersatz sein, wenn der Patient die Behandlung bei korrekter Information abgelehnt hätte.

Der Aufklärungsbogen und Zeugenaussagen können entscheidende Beweise sein.

Geburtsschaden

Ein Geburtsschaden liegt vor, wenn bei der Geburt vermeidbare Fehler passieren, die Mutter oder Kind schädigen, z. B. durch verzögerte Eingriffe oder falsche Behandlungen.

Betroffene können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, insbesondere bei langfristigen gesundheitlichen Folgen.

Gerade im Geburtsschadenrecht sind Beträge im Millionenbereich keine Seltenheit.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Fehlers. 

Schadensersatz

Schadensersatz kann untere anderem Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und die Kosten für zukünftige Pflege umfassen.

Die Höhe hängt vom Ausmaß der Schmerzen, der Dauer der Beeinträchtigung und den individuellen Folgen ab.

In vielen Fällen liegt die Beweislast beim Patienten, es gibt jedoch Ausnahmen wie die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern.

Ja, viele Ansprüche werden durch Verhandlungen außergerichtlich geregelt.

Produkthaftung

Wenn ein medizinisches Produkt, wie ein Implantat oder Gerät, nicht sicher ist und dadurch ein Schaden entsteht, haftet der Hersteller.

Dazu gehören Implantate, Medikamente und andere medizinische Geräte, die fehlerhaft hergestellt oder unzureichend geprüft wurden.

Sammeln Sie Beweise wie das Produkt selbst, medizinische Berichte und Gutachten, und wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt.

Allergan

Einige Allergan-Brustimplantate wurden aufgrund eines möglichen Zusammenhangs mit einer seltenen Krebserkrankung (BIA-ALCL) vom Markt genommen. 

Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz fordern, insbesondere wenn durch die Implantate gesundheitliche Schäden entstanden sind.

Lassen Sie sich ärztlich beraten, um die Sicherheit Ihrer Implantate zu überprüfen. Lassen Sie unbedingt rechtliche Schritte prüfen, wenn gesundheitliche Risiken bestehen.

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